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Wechsel in die Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat haben heute beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, die Rechtsform der Gesellschaft von einer Aktiengesellschaft in die einer Europäischen Aktiengesellschaft nach Art. 2 Abs. 4, 37 ff. der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 umzuwandeln…

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