Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben heute beschlossen, die anhängigen Anfechtungsklagen gegen die auf der Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossenen Kapitalmaßnahmen (Tagesordnungspunkte 5 bis 9) anzuerkennen. Damit sind die auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Oktober 2005 beschlossenen Kapitalmaßnahmen (Kapitalherabsetzung, Aktienteilung, gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung) nichtig, und der Betriebsteil Solar der ANTEC Solar Energy AG kann nicht in die Gesellschaft eingebracht werden. Soweit Aktionäre Zahlungen auf die Barkapitalerhöhung geleistet haben, werden die Beträge zurückerstattet

Der auf der Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 18.10.2005 gewählte Abschlussprüfer, die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft („RÖDL“), hat erklärt, die Wahl bzw. den entsprechenden Auftrag nicht anzunehmen. Die GESELLSCHAFT wird deshalb beim Amtsgericht Berlin, Handelsregister, gemäß § 318 HGB beantragen, anstelle von RÖDL die RSM Haarmann Hemmelrath GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Jahr 2005 zu bestellen.

Berlin, 26. Januar 2006
HIT International Trading AG
Der Vorstand