Die ANTEC Solar Energy AG, Frankfurt am Main („ANTEC“), hat heute gemäß dem Kapitalerhöhungsbeschluss der Gesellschaft vom 18.10.2005 die Sacheinlage gezeichnet. Damit wurde die im Kapitalerhöhungsbeschluss gesetzte Durchführungsfrist eingehalten.

Die Gesellschaft weist jedoch auf die eingereichten Anfechtungsklagen gegen die Kapitalmaßnahmen ihrer Hauptversammlung (vgl. Ad hoc Mitteilung vom 30.11.2005) sowie gegen die Beschlüsse auf der Hauptversammlung der ANTEC (vgl. Ad hoc Mitteilung vom 07.12.2005) hin. Sollten die angefochtenen Beschlüsse der Gesellschaft und/oder der ANTEC für unwirksam erklärt werden, kann die Kapitalerhöhung unserer Gesellschaft trotz der Zeichnung durch ANTEC nicht durchgeführt werden. Aktionäre, die Aktien gezeichnet haben, erhalten die eingezahlten Gelder dann zurück.

HIT International Trading AG
Der Vorstand