Gegen die zu den Tagesordnungspunkten 1 (Zustimmung zum Einbringungsvertrag) und 2 (im Zusammenhang mit der Einbringung der Solarfabrik erforderliche Satzungsänderungen) gefassten Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der ANTEC Solar Energy AG („ANTEC“) vom 18.10.2005 haben fünf Aktionäre der ANTEC vor dem Landgericht Frankfurt am Main Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsklage erhoben.

Sollten die angefochtenen Beschlüsse der ANTEC vom Gericht für unwirksam erklärt werden, kann die Kapitalerhöhung unserer Gesellschaft nicht durchgeführt werden, da die Solarfabrik in diesem Fall nicht in unsere Gesellschaft eingebracht werden kann. Aktionäre, die Aktien gezeichnet haben, erhalten die eingezahlten Gelder dann zurück.

HIT International Trading AG
Der Vorstand