Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft haben heute beschlossen, die Hauptversammlung der Gesellschaft auf den 18.10.2005 einzuberufen. Wie bereits mit Ad Hoc Mitteilung vom 11.08.2005 mitgeteilt, haben der Vorstand und der Aufsichtsrat die Vorschläge der ANTEC Solar Energy AG (ANTEC) befürwortet und heute ebenfalls beschlossen, der Hauptversammlung in diesem Zusammenhang folgende Verwaltungsvorschläge zu unterbreiten:

  1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um € 6.175.387,88 auf € 4.664.000,00 nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) zum Zwecke der Deckung von sonstigen Verlusten herabgesetzt. Eine Einziehung von Aktien erfolgt nicht. Vielmehr wird der auf eine einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag am Grundkapital auf € 11,00 herabgesetzt.
  2. Die 424.000 Stückaktien der Gesellschaft werden durch Neustückelung in 4.664.000 Stückaktien umgewandelt (Aktienteilung).
  3. Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen gemischte Bar- bzw. Sacheinlage erhöht von € 4.664.000,00 um bis zu € 23.320.000,00 auf bis zu € 27.984.000,00 durch Ausgabe von bis zu 23.320.000 neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien. Die neuen Stückaktien werden den Aktionären der Gesellschaft gegen Bareinlage im Verhältnis 1 : 5 (d.h. eine Aktie – nach der Aktienteilung – berechtigt zum Bezug von fünf neuen Aktien) zum Ausgabebetrag von € 1,00 je Stückaktie zum Bezug angeboten. Maßgeblich für das Bezugsrecht ist die Zahl der nach der Aktienteilung gehaltenen Aktien.
  4. Der bisherige Großaktionär der Gesellschaft wird an der Kapitalerhöhung nicht teilnehmen. Die ihm grundsätzlich zustehenden 12.818.245 Aktien werden an ANTEC gegen gemischte Sacheinlage zum Ausgabebetrag von € 1,00 je Aktie zur Zeichnung und zum Bezug zugewiesen. ANTEC überträgt im Gegenzug auf die Gesellschaft ihren unter der Betriebsbezeichnung „Solarfabrik“ in Arnstadt/Rudisleben geführten, rechtlich unselbständigen Teilbetrieb mit sämtlichen dem Teilbetrieb zuzuordnenden Aktiva und Passiva. Der Einbringungswert der Solarfabrik wird mit insgesamt € 21.000.000,00 festgelegt. Die Differenz zwischen dem von ANTEC zu leistenden Ausgabebetrag in Höhe von € 1,00 je Aktie und dem Einbringungswert wird ANTEC von der Gesellschaft am Tag der Eintragung der Kapitalerhöhung in Höhe von € 4.000.000,00 vergütet (Barausgleich). Soweit der Einbringungswert den Gesamtausgabebetrag zuzüglich Barausgleich übersteigt wird dieser in die Rücklagen der Gesellschaft eingestellt. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn ANTEC nicht spätestens drei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes im elektronischen Bundesanzeiger die 12.818.245 Aktien gezeichnet hat.
  5. Für den Fall, dass die Hauptversammlung den Kapitalmaßnahmen zustimmt, sollen das genehmigte Kapital an das dann bestehende Grundkapital angepasst, die Firma in ANTEC Solar Energy Aktiengesellschaft geändert, der Unternehmensgegenstand angepasst, der Sitz der Gesellschaft nach Frankfurt am Main verlegt und die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf sechs erhöht werden.

Berlin, 2. September 2005
HIT International Trading AG
Der Vorstand